KOSTEN

MARKTOBERDORF

Als staatlich anerkannte Verhaltenstherapeutin in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei privaten Krankenkassen und der Beihilfe kommt es individuell auf den abgeschlossenen Vertrag an.

 

 

NÜRNBERG

Bei Therapieindikation und erfolgreichem Antrag für Kostenerstattung werden die Kosten auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Zu Beginn biete ich Ihnen ein Erstgespräch an. Sie können mich unverbindlich kennenlernen und erste Fragen klären. Den Rechnungsbetrag zahlen Sie bitte nach dem Erstgespräch in bar. Sie erhalten eine Rechnung für Ihre Unterlagen.

 

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Vertragskonditionen Ihr persönlicher Versicherungsschutz bietet.

 

Privatpatienten/Beihilfe

Üblicherweise werden die Kosten für Psychotherapien von Privatkassen und der Beihilfe übernommen, da eine Approbation meinerseits vorliegt. Ob dies auch im Falle ihrer Versicherung zutrifft, klären Sie bitte vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung oder Beihilfe, da die Bestimmungen uneinheitlich und tarifabhängig sind.

 

Die Konditionen reichen von bestimmten Jahreskontingente bis hin zu einem Ausschluss von psychotherapeutischer Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind und lassen Sie sich auch die Unterlagen zur Beantragung einer Therapie zuschicken.

 

Mein Honorar richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) und ist nach jeder Behandlungsstunde in bar zu errichten. Sie erhalten im Anschluss an die Sitzung eine Rechnung über die geleistete Zahlung.

 

Selbstzahler

Sie müssen keine Formalitäten erfüllen und haben keine langen Wartezeiten, um Ihre Therapie zu beginnen. Auch hier wird nach GOP abgerechnet. Sie behalten die volle Anonymität gegenüber Ihres Arbeitgebers, der Krankenkasse oder weiteren Versicherern.

 

Gesetzlich Versicherte

Es handelt sich in Nürnberg nicht um eine vertragsärztliche Praxis, daher ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nur in Einzelfällen möglich.

Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (KE) können Sie die Behandlung in meiner Praxis auf der gesetzlichen Grundlage nach § 13 Abs. 3 SGB V einfordern.

 

Gründe für eine KE wären beispielsweise: Sie erhalten keinen zeitnahen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz, ein Arzt empfiehlt eine schnellstmögliche Abklärung Ihrer Symptome (Ihres Kindes) oder Sie finden keinen geeigneten Psychotherapeuten mit einer für Sie notwendigen Schwerpunktsetzung (z.B. Hochsensibilität, Hochbegabung). Zudem besteht immer eine freie Therapeutenwahl, da eine vertrauensvolle Beziehung zum Behandler der wichtigste Wirkfaktor für eine gelingende Psychotherapie darstellt.

 

Die Wartezeiten müssen nach BSG-Urteil Az. Rka 15/97 zumutbar sein. Bei Kindern und Jugendlichen wird von einer Wartezeit von sechs Wochen ausgegangen. Wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse und bitten Sie um Kontaktdaten in Frage kommender Vertragspsychotherapeuten. Finden Sie einen Psychotherapeuten, der Ihnen einen Termin anbietet, so empfehle ich Ihnen, diesen anzunehmen. Sie können dann mit Ihrem Kind überprüfen, ob Sie ein gutes Vertrauensverhältnis zu dieser Therapeutin/diesem Therapeuten aufbauen können.

 

Dokumentieren Sie Ihre Suche und wenden Sie sich im Falle einer erfolglosen Suche an Ihre Krankenkasse. Informieren Sie diese, dass Sie zeitnah und in räumlicher Nähe die Möglichkeit auf einen Therapieplatz im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei mir haben.

Sie können dies formlos bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Fügen Sie Ihrem Antrag eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung auf Psychotherapie vom behandelnden Kinderarzt, Hausarzt oder Psychiater und eine Notwendigkeitsbescheinigung von mir bei, die ich Ihnen nach unserem Erstgespräch aushändige. Die Krankenkasse wird Ihren Antrag bearbeiten, im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid. Mit diesem Bescheid wenden Sie sich wieder an mich.

 

Die KE erfordert womöglich Geduld, eröffnet Ihnen jedoch angesichts langer Wartezeiten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten die Chance, bei mir zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten.

 

Finanzierung durch das Jugendamt (KJHG-Therapie)

KJHG-Therapien im Rahmen der (Wirtschaftlichen) Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) können Sie als Eingliederungshilfe (nach §35a SGB VIII), Hilfe zur Erziehung (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) oder für (unbegleitet minderjährige) Flüchtlinge beim zuständigen Jugendamt beantragen. Die Feststellung des Therapiebedarfs erfolgt durch einen Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJPD), Schulpsychologischer Dienst (SchPD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).

Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.

 

Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungen

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen, wenn z. B. im Rahmen eines Unfallgeschehens eine akute Belastungsreaktion oder Traumatisierung entstanden ist, die die soziale oder berufliche Reintegration erschwert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft bezüglich der Konditionen.

 

Sanitätsamt der Bundeswehr

Für Bundeswehrangehörige erfolgt die Überweisung zur Psychotherapie mit Genehmigung von probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt dann entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.

 

Kosten für psychologische Beratung

Die Kosten für psychologische Beratung werden nicht durch die Kassen übernommen und orientieren sich ebenfalls an der GOP. Auch hier können Sie die Kosten der Behandlung und der Fahrtkosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als Sonderausgaben anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.

 

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.