KOSTEN

MARKTOBERDORF

Als staatlich anerkannte Verhaltenstherapeutin in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei privaten Krankenkassen und der Beihilfe kommt es individuell auf den abgeschlossenen Vertrag an. Diese Behandlungen sind jedoch derzeit nicht möglich.

 

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Vertragskonditionen Ihr persönlicher Versicherungsschutz bietet.

 

Privatpatienten/Beihilfe (derzeit nicht möglich)

Üblicherweise werden die Kosten für Psychotherapien von Privatkassen und der Beihilfe übernommen, da eine Approbation meinerseits vorliegt. Ob dies auch im Falle ihrer Versicherung zutrifft, klären Sie bitte vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung oder Beihilfe, da die Bestimmungen uneinheitlich und tarifabhängig sind.

 

Die Konditionen reichen von bestimmten Jahreskontingente bis hin zu einem Ausschluss von psychotherapeutischer Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind und lassen Sie sich auch die Unterlagen zur Beantragung einer Therapie zuschicken.

 

Mein Honorar richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) und ist nach jeder Behandlungsstunde in bar zu errichten. Sie erhalten im Anschluss an die Sitzung eine Rechnung über die geleistete Zahlung.

 

Selbstzahler (derzeit nicht möglich)

Sie müssen keine Formalitäten erfüllen und haben keine langen Wartezeiten, um Ihre Therapie zu beginnen. Auch hier wird nach GOP abgerechnet. Sie behalten die volle Anonymität gegenüber Ihres Arbeitgebers, der Krankenkasse oder weiteren Versicherern.

 

Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungen (derzeit nicht möglich)

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen, wenn z. B. im Rahmen eines Unfallgeschehens eine akute Belastungsreaktion oder Traumatisierung entstanden ist, die die soziale oder berufliche Reintegration erschwert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft bezüglich der Konditionen.

 

Sanitätsamt der Bundeswehr (derzeit nicht möglich)

Für Bundeswehrangehörige erfolgt die Überweisung zur Psychotherapie mit Genehmigung von probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt dann entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.

 

Kosten für psychologische Beratung (derzeit nicht möglich)

Die Kosten für psychologische Beratung werden nicht durch die Kassen übernommen und orientieren sich ebenfalls an der GOP. Auch hier können Sie die Kosten der Behandlung und der Fahrtkosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als Sonderausgaben anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.

 

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.